Rechtliche Fragen zum Einsatz von digitalen Medien im Unterricht

Gesetzliche Grundlagen

In einer Übersicht Landesakademie Baden-Württemberg findet man den Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG mit zahlreichen Erläuterungen, Beispielen und Hinweisen für den Unterricht.

Zusammengefasste Hinweise: 12 Fragen und Antworten zum Medienrecht im Unterricht

Begriff Urheber

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (§ 1 UrhG).

Geschützte Werke (§ 2 UrhG)sind:

  1. Sprachwerke (z. B. Schriftwerke, Reden und Computerprogramme);
  2. Werke der Musik;
  3. pantomimische Werke einschl. der Werke der Tanzkunst;
  4. Werke der bildenden Künste einschl. der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  5. Lichtbildwerke einschl. der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  6. Filmwerke einschl. der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  7. Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

 Linksammlung zur Literatur